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Schulfahrten » Rechtlicher Rahmen

Rechtlicher Rahmen

Schülerfahrten sind „Sonstige Schulveranstaltungen“ im Sinne von Art. 30 BayEUG.

Den rechtlichen Rahmen von Schülerfahrten definiert insbesondere die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweisen zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010. Hier finden sich unter anderem wichtige Informationen zu folgenden Inhalten: 

  • Definition
  • Entscheidung über die Zusammenstellung des Fahrtenprogramms
  • Wesentliche Grundsätze der Durchführung
  • Leitung und Begleitpersonen
  • Aufsichtspflichten und Sicherheitsstandards
  • An- und Rückreise bzw. Beförderung
  • Ausschluss von Schülerinnen und Schülern
  • Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
  • Versicherungsschutz für Lehrkräfte
  • Versicherungsschutz für sonstige Begleitpersonen
  • Musterinformationsblatt

In den Anlagen zu dieser Bekanntmachung finden sich zudem:

Wichtige kultusministerielle Schreiben und Bekanntmachungen

Folgende kultusministerielle Schreiben und Bekanntmachungen im Rahmen von Schülerfahrten sind zu beachten:

Weitere Informationenquellen zum rechtlichen Rahmen bei Schülerfahrten

Hier finden sich Informationen zum Jugendschutzgesetz (JuSchG):