Fahrtenprogramm an Schulen in Bayern 
								 
							 
 
								 Beschluss des Fahrtenprogramms 
								 
							Jede Schule stellt im Rahmen ihres zur Verfügung stehenden Budgets ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr zusammen. Das Fahrtenprogramm umfasst alle ein- und mehrtägigen Schülerfahrten, die eine Schule im Laufe eines Schuljahres für ihre Schülerinnen und Schüler plant.
Bei der Ausgestaltung des Fahrtenprogramms entscheidet jede Schulgemeinschaft selbst über: 
• Art und Anzahl der Fahrten,
• pädagogische Schwerpunkte,
• Zielorte,
• Dauer der Fahrten,
• Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme für Schülerinnen und Schüler und
• teilnehmende Jahrgangsstufen, Klassen oder Gruppen.
 
Die Entscheidung über das Fahrtenprogramm trifft gemäß Art. 58 Abs. 4 Satz 1 BayEUG in Verbindung mit den Regelungen in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) die Lehrerkonferenz. Der Schülerausschuss ist anzuhören. Die Mitwirkungsrechte der Elternvertretungen gemäß Art. 65 Abs. 1 Satz 4 BayEUG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Bayerische Schulordnung (BaySchO) sind zu beachten.
 
Über Reisezeitpunkt und Personaleinsatz entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
 
vgl. hierzu die KMBek „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010
								 Anpassung des Fahrtenprogramms im Laufe eines Schuljahres 
								 
							Sollen im Laufe des Schuljahres zusätzliche Fahrten angeboten werden, die zum Schuljahresbeginn bei Beschluss des Fahrtenprogramms noch nicht absehbar waren, oder können ursprünglich eingeplante Schülerfahrten nicht durchgeführt werden, muss das Fahrtenprogramm zeitnah, unter Mitwirkung der oben genannten Gremien angepasst, werden. Das der Schule jährlich zugewiesene Reisekostenbudget muss dabei berücksichtigt werden.
								 Mögliche Kriterien bei der Gestaltung eines Fahrtenprogramms 
								 
							Das Fahrtenprogramm einer Schule kann auch im Rahmen der Schulentwicklung aufgegriffen und in die Entwicklungsziele und Entwicklungsprozesse der jeweiligen Schule eingebunden werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen eines pädagogischen Tages oder einer Projekt-AG an der Schule erfolgen, wobei das Fahrtenprogramm als Ganzes oder einzelne Fahrten in den Blick genommen werden können.
Folgende Aspekte können bei einer Weiterentwicklung des Fahrtenprogramms herangezogen werden: 
- Verteilung der Fahrten auf die Jahrgangsstufen: z. B. Fahrten alle zwei Jahre
- unterschiedliche Schwerpunkte und Ziele der Fahrten in den verschiedenen Jahrgangsstufen
 o Verknüpfung von konkreten Inhalten aus den Fachlehrplänen mit den Schülerfahrten
 o je nach Jahrgangsstufe passende Schwerpunkte festlegen z. B. Sport und Bewegung, soziales Lernen, kulturelles Lernen, politische Bildung etc.
- finanzielle Aspekte
 o Überprüfung der Kostenentwicklung bisheriger Schülerfahrten
 o Fördermöglichkeiten durch Drittmittel, z. B. Spenden
 o Festlegung eines Richtwerts für die Kosten einzelner Schülerfahrten
- ökologische Nachhaltigkeit
 o Unter Ökologische Nachhaltigkeit bei Schülerfahrten finden sich mögliche Kriterien bei der Planung einer ökologisch nachhaltigen Schülerfahrt.
 o Im Rahmen des Programms „Klimaschule Bayern“ werden auch Hilfen zur Entwicklung eines nachhaltigen Fahrtenkonzepts angeboten: https://www.klimaschule.bayern.de/fileadmin/user_upload/klimaschule/OnePager/MO1_Nachhaltiges_Fahrtenkonzept_beschliessen.pdf
								 Beispiele und Hilfen von Fahrtenprogrammen nach Schularten 
								 
							 
  
  
 