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Sportlicher Schwerpunkt

Schülerinnen und Schüler langfristig und vor allem auch über die Schulzeit hinaus für Sport zu begeistern und daran zu binden, ist die zentrale Aufgabe des Schulsports. Auch Schülerfahrten mit sportlichem Schwerpunkt und vielfältigen, attraktiven Zielsetzungen können hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten.
Schülerfahrten mit sportlichem Schwerpunkt bieten einen hohen pädagogischen Wert, denn Unterricht und Erziehung lassen sich hierbei in besonderer Weise miteinander verbinden. Neben der sportlichen Aktivität der Schülerinnen und Schüler ermöglichen sie situationsbezogenes, fächerübergreifendes und handlungsorientiertes Lernen und bieten vielfältige Anknüpfungspunkte – weit über die Fachlehrpläne Sport hinaus. Sie können die Persönlichkeitsbildung und Wertevermittlung unterstützen, soziale Kompetenzen fördern, die Klassengemeinschaft stärken und eröffnen die Möglichkeit, umweltgerechtes Verhalten einzuüben, um dadurch die Schülerinnen und Schüler für die Zusammenhänge zwischen Sport, Freizeit, Natur und nachhaltiger Entwicklung zu sensibilisieren.

Wintersport

Im Hinblick auf die geographische Lage Bayerns sieht der LehrplanPLUS für das Fach Sport im Lernbereich 4.6 weiterhin auch das sportliche Handlungsfeld „Sich auf Eis und Schnee bewegen / Wintersport“ vor. Dieses kann aus organisatorischen Gründen in Schulskikursen oder Projekten (Bildung von Stundenblöcken, Wintersporttag) unterrichtet werden.
Die Möglichkeit der Durchführung von Schulskikursen trägt neben der hiesigen besonderen geographischen Lage auch dem besonderen pädagogischen Potenzial der Schulskikurse Rechnung. Dies gilt hinsichtlich der Möglichkeit, sportliche Bewegungserfahrungen im winterlichen Umfeld zu sammeln, die wichtigsten Verhaltens- und Sicherheitsregeln einzuhalten und durch die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen zur Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Darüber hinaus spielt die Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten bei der Durchführung von Wintersportwochen eine wesentliche Rolle. Gerade in Bezug auf Verantwortung gegenüber unserer Umwelt leisten Schulskikurse insofern einen wertvollen Beitrag, als sie die mit den naturbezogenen Sportarten verbundenen Fragen thematisieren und problembewusst reflektieren. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler auf die Gefährdung und den notwendigen Schutz der Landschaft, der Tier- und Pflanzenwelt hingewiesen und zu umweltschonendem Verhalten bei der Ausübung des Wintersports angeleitet werden. Gleichzeitig erhalten sie dadurch grundlegende Einblicke in die Wechselwirkung zwischen Sport, Umwelt und wirtschaftlichen Belangen.

Sommersport

Die Bekanntmachung zu Schülerfahrten eröffnet Schulen auch die Möglichkeit,  Fahrten mit anderen sportlichen Handlungsfeldern, z. B. im Rahmen eines Schullandheimaufenthalts mit sportlichem Schwerpunkt, ins Fahrtenprogramm aufzunehmen (vgl. den vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern Bayerischen Landesunfallkasse (KUVB) herausgegebenen Flyer zu „Schülerfahrten im Sommer: Aber sicher!“).
Auch hier gilt, dass sportliche Betätigung in der Natur von besonderem Erlebnis- und Gesundheitswert ist, aber auch eine reflektierte Auseinandersetzung mit den Belangen des Umweltschutzes erfordert. Entsprechend beschreibt der LehrplanPLUS im Lernbereich 3 „Freizeit und Umwelt“ Möglichkeiten und Grenzen sportlicher Betätigung im Freien und sieht die Behandlung von Regeln des Natur- und Umweltschutzes vor, z. B. im Rahmen verschiedener freizeitrelevanter Natursportarten wie einer Sommersportwoche.

Einbindung kommerzieller Anbieter und Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Gem. Nr. 3.6 der KMBek „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ ist die Einbeziehung kommerzieller Anbieter zur Unterweisung in lehrplanrelevanten Inhalten in den angebotenen Sportarten bei Schülerfahrten nicht zulässig. Lediglich zeitlich befristete Schnupperangebote können wahrgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings – soweit es sich um sportliche Angebote handelt –, dass die begleitende Lehrkraft einschlägige Erfahrungen mit der Ausübung der jeweiligen Sportart aufweist, die jeweiligen Sicherheits- und Rettungstechniken beherrscht sowie Kenntnisse über die Verletzungsgefahren hat.
Bei der Durchführung gefahrengeneigter Unternehmungen ist besondere Sorgfalt geboten und auf die Grundfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Von Extremsportarten wie etwa Rafting, Canyoning, Downhill-Mountainbiking und Segelfliegen wird allerdings dringend abgeraten. Beim Klettern in Hochseilgärten ist eine intensive Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler und Prüfung der Angebote z. B. in Bezug auf den Schwierigkeitsgrad notwendig. Bestenfalls hat die verantwortliche Lehrkraft den konkreten Parcours bereits durchlaufen.
Auch bei anderen kommerziellen Angeboten ist es die Aufgabe der Schule, sich über die genauen Inhalte des Angebotes sowie die geplante Durchführung zu informieren, um zu gewährleisten, dass das Angebot dem Leistungsniveau der Schülerinnen und Schüler entspricht.
Soweit sportliche Inhalte auf der Grundlage des jeweiligen Lehrplans im Rahmen einer mehrtägigen Schülerfahrt (nicht bei Schulskikursen) vermittelt werden sollen, muss die unterweisende Lehrkraft zusätzlich eine der folgenden Qualifikationen für die jeweilige Sportart besitzen:

  • Ausbildung und Prüfung im Rahmen eines Studien- bzw. Ausbildungsganges Sport,
  • erfolgreiche Teilnahme an einem im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung durchgeführten Weiterbildungslehrgang,
  • gültige Trainer-C-Lizenz,
  • entsprechend gleichwertiger Qualifikationsnachweis

Zu beachten ist, dass die Aufsichtspflicht und Gesamtverantwortung bei all diesen Unternehmungen in vollem Umfang bei den begleitenden Lehrkräften liegen, auch bei Einbeziehung von gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Schnupperangeboten. Ein Delegieren der Aufsichtspflicht von der Lehrkraft an externe Dritte ist in keinem Fall möglich.

Tipps zur Planung und Durchführung

  • Sorgfältige Planung in enger Abstimmung mit der Schulleitung
  • Recherche z. B. über die geographischen Gegebenheiten und über alternative Ausweichziele, um sich vor Ort Handlungsalternativen z. B. bei Witterungsumschlag zu sichern
  • Transparenz gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten, z. B. durch Merkblatt mit Hinweisen auf Programm, Zeit- und Organisationsrahmen, Sicherstellung der Erreichbarkeit, Ausrüstung (etwa witterungsgerechte Kleidung, Sonnenschutz)
  • Vorbereitung der Schulveranstaltung im Unterricht (z. B. Sportunterricht, Geographie, Biologie)

„Sich im Wasser bewegen/Schwimmen“ im Zusammenhang mit Schülerfahrten

  • Auch das „Sportliche Handlungsfeld Sich im Wasser bewegen /Schwimmen“ kann im Rahmen einer Schülerfahrt thematisiert werden. Zu differenzieren ist dabei, ob es sich um angeleiteten „Schwimmunterricht“ oder eine Form der „Ausübung von Wassersport“ im Sinne der KMBek „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ handelt. Somit ist die Frage zu klären, inwieweit eine Unterweisung im Schwimmen seitens der begleitenden Lehrkraft stattfindet, da sich hiernach die Qualifikationsvoraussetzungen richten.
  • Die Vorgaben für den schulischen Schwimmunterricht sind in der KMBek „Durchführung von Schwimmunterricht an Schulen“ geregelt. Gemäß der vorgenannten KMBek ist Schwimmunterricht in freien Gewässern (Seen, Flüsse) nicht zulässig.
  • Beim Baden im Wasser (im Unterschied zum Schwimmunterricht gemäß dem Lehrplan) handelt es sich um eine Form der „Ausübung von Wassersport“ im Sinne der KMBek „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“, da Gefahren in vergleichbarer Weise bestehen. Daher muss gemäß Nr. 4.3 der o.g. KMBek mindestens eine Person rettungsfähig sein (Mindestqualifikation: deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze). Nr. 5.4 der KMBek verweist bei sportlichen Unternehmungen im Rahmen von Schülerfahrten zusätzlich auf die Durchführungs- und Sicherheitshinweise zum Sportunterricht.

Den richtigen Ort finden – Planungshilfen

  • Grundvoraussetzung für eine gelungene Schülerfahrt mit sportlichem Schwerpunkt ist das Vorhandensein entsprechender Infrastruktur vor Ort. Hier kann der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaats Bayern – die Planungen maßgeblich unterstützen. Unter dem Reiter „Freizeit in Bayern“ stehen verschiedene, kombinierbare Filtermöglichkeiten bereit, um z. B. Wanderwege, Mountainbikewege, Hochseilgärten, Rodelbahnen oder Schwimmbäder gezielt suchen zu können. Ebenso können in den jeweiligen Kartenausschnitten auch Hütten und Jugendherbergen eingeblendet werden.
  • Geht die Planung nicht primär vom geplanten Programm, sondern von der Unterkunft aus, bietet sich der frühzeitige Austausch mit den jeweiligen Betreibern an. Diese können vielfach wichtige Hinweise zu Sportmöglichkeiten am Zielort der Schülerfahrt geben. Nicht zuletzt das bayerische Schullandheimwerk, die Sportcamps des BLSV oder die bayerischen Jugendherbergen halten entsprechende Informationen für Gäste vor. Mitunter lässt sich bereits das Unterkunftsangebot nach Angeboten zu verschiedenen Sportarten filtern. So bieten z. B. die bayerischen Jugendherbergen einen Suchfilter an, mit dem die Angebote z. B. nach dem Kriterium „Wassersport“ und dort nach z. B. Badegewässer, Freibad, Hallenbad gefiltert werden können. Auch das Bayerische Schullandheimwerk bietet eine schnelle Übersicht der Schullandheim-Standorte und eine thematische Filtermöglichkeit nach „Bewegung und Sport“.
  • Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu deren Erfüllung die Schulen Bayerns nach Maßgabe der verfügbaren Schwimmbadinfrastruktur einen wichtigen Beitrag leisten können. Der Bayerische Landtag hat deshalb an die Schulen appelliert, „nach dem Vorbild der Skilager analog auch verstärkt Schwimmlager anzubieten und bei ihren Fahrtenplanungen die Schwimmfähigkeit der Schüler stärker in den Blick zu nehmen“ (Drs.-Nr. 19/2685). 

 

Ergänzende Informationen, Links und Rechtsgrundlagen

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Informationen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB):

Auszug aus einer Checkliste für die Leitung der Schulgruppe:

  • Mitnahme von Erste-Hilfe-Material
  • Mitführen wichtiger Kontaktnummern (Bergwacht, Leiter, mitfahrende Lehrkräfte, Unterkunft, …)
  • Durchgängige Kontrolle der Anwesenheit
  • Vorheriger Ausrüstungscheck (Sportgerät, Bekleidung/Schuhe, Sonnenschutz, …)
  • Abstimmung des Programms auf Leistungsstand, Interesse und Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler (Gelände, Materialien, Pausen…)