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Durchführung von Schülerfahrten

Nachfolgende Aspekte und Hinweise können während einer Fahrt hilfreich sein und zum Gelingen einer Schülerfahrt beitragen:

Notfallnummern mit den Schülerinnen und Schülern austauschen und bereithalten

  • Für mögliche Notfallsituationen ist es zwingend erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler – insbesondere, wenn sie sich vor Ort in Kleingruppen selbstständig bewegen können – einen Notfallkontakt haben, über den sie die Begleitpersonen erreichen können. Dies kann z. B. über die Weitergabe einer Telefonnummer der Begleitpersonen (z. B. Diensthandy) oder über den BayernCloud Schule (ByCS) – Messenger geschehen. Bezüglich der Verwendung von privaten Endgeräten durch Begleitpersonen auf einer Schülerfahrt sind die Regelungen zur Nutzung von privaten Endgeräten im Dienst zu beachten.
  • Auch ist es ratsam, dass die Handynummern der Schülerinnen und Schüler den Begleitpersonen bekannt sind und vorab, beispielsweise in Form einer Liste, abgefragt werden. Die Angabe ist freiwillig; hierauf ist bei der Abfrage hinzuweisen. Als Alternative zur Verarbeitung der Handynummern von Schülerinnen und Schülern bietet sich der Kontakt über den ByCS – Messenger an. Es empfiehlt sich, die Schülerinnen und Schüler auch während der Fahrt noch einmal gesondert darauf hinzuweisen, dass das Mobiltelefon bei Ausgang in Kleingruppen ohne die Begleitpersonen immer anzuschalten und auf „laut“ zu stellen ist. Die von den Schülerinnen und Schülern abgefragten Handynummern sind nach Beendigung der Fahrt unverzüglich zu löschen.
  • Hilfestellung zum BYCS-Messenger leistet das medienpädagogische Starterpaket.

Regeln vor Ort noch einmal besprechen

  • Handynutzung: Begleitlehrkräfte sollten immer auch Regeln zur Handynutzung festlegen. Da eine Schülerfahrt eine „sonstige Schulveranstaltung“ ist, ist die Nutzung digitaler Endgeräte grundsätzlich nur zulässig, wenn die Aufsicht führende Person dies gestattet. Für den Ausgang in Kleingruppen muss klar kommuniziert werden, dass alle Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit über ihr Handy erreichbar zu sein haben. Wichtig ist, dass die Handyregeln bereits im Elternschreiben und im Vorfeld den Schülerinnen und Schülern kommuniziert werden.
  • Ruhezeiten etc.: Die Zeiten, zu denen die Schülerinnen und Schüler bei einem selbstständigen Ausgang in Kleingruppen (nach Ziff. 5.3 der KMBek „Durchführungshinweisen zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 ab Jahrgangsstufe 10 möglich) wieder in der Unterkunft zu sein haben, legen die Lehrkräfte im pädagogischen Ermessen und je nach Alter und geistiger Reife der Schülerinnen und Schüler fest, wobei die Regelungen des Jugendschutzgesetzes berücksichtigt werden müssen. Auch die Ruhe- und Schlafenszeiten werden von den Lehrkräften dementsprechend festgelegt, wobei die Hausordnung des Beherbergungsbetriebs beachtet werden muss.
  • Klassenregeln zum Umgang miteinander: In der Grundschulstufe sowie in der Unterstufe an weiterführenden Schulen sollten im Sinne eines sozialen Lernens gemeinsam mit den Kindern für den Aufenthalt Regeln erarbeitet und diese in geeigneter Form (z. B. auf einem Plakat) festgehalten werden. Es empfiehlt sich diese Regeln am Anfang der Fahrt noch einmal mit der Gruppe zu besprechen. Beispiel eines Plakats mit Regeln im Schullandheim
  • Einteilung von Diensten: Je nach Art der Schülerfahrt (z. B. Selbstversorgerhaus) und der entsprechenden Hausordnung des Beherbergungsbetriebs sowie der Jahrgangsstufe der Schülerinnen und Schüler kann es notwendig und pädagogisch wertvoll sein, bestimmte Dienste (z. B. Tischdienst, Kehrdienst etc.) einzuteilen.
  • Regelungen zum Jugendschutz: Daneben müssen je nach Charakter der Schülerfahrt sowie nach Alter und geistiger Reife der Teilnehmenden u. a. auch die Regelungen zu bzw. das Verbot von Tabak, Alkohol und anderen Rauschmitteln besprochen werden. In der Broschüre „Jugendschutz verständlich erklärt“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finden Sie einen Überblick über wesentliche Regelungen zum Jugendschutz.

Praktische Tipps

  • Außerhalb der Unterkunft sollte die Lehrkraft immer ein Erste-Hilfe-Paket dabeihaben.
  • Den Schülerinnen und Schülern ist vor jedem gemeinsamen Verlassen der Herberge zu einem Programmpunkt oder einer Wanderung vorzugeben, was für den konkreten Tag benötigt wird (z. B. Bargeld, regenfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Sonnencreme, Verpflegung etc.). Dazu bietet es sich an, nach jeder gemeinsamen Aktion (z. B. nach einer Exkursion oder nach einem gemeinsamen Essen) den Schülerinnen und Schülern den nächsten Programmpunkt bzw. am Abend die Informationen zum nächsten Tag zu geben.