Inklusion und Barrierefreiheit bei Schülerfahrten 
								 
							 
 Die Schulen erfüllen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag durch Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen. Inklusion ist dabei verbindliche Aufgabe aller Schulen (vgl. Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes).
								 Schülerfahrten mit besonderen Bedarfen 
								 
							Schülerfahrten bieten eine wertvolle Gelegenheit zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Förderung der Selbstständigkeit – gerade für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen besonderen Förderbedarfen, Behinderungen, (längerfristig andauernden oder chronischen) Erkrankungen oder sonstigen Beeinträchtigungen ist die Teilnahme von großer Bedeutung. Im gegebenen Rahmen sollten Schulen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Schulveranstaltungen zu ermöglichen. Wenn bei Schülerfahrten ein oder mehrere Schülerinnen oder Schüler mit Beeinträchtigungen Teil der Gruppe sind, sollten verschiedene Dinge besonders beachtet werden. Dies gilt sowohl für allgemeine Schulen als auch für Förderschulen.
Die folgenden Informationen sollen als Hilfestellung dienen, um eine gelingende inklusive Durchführung der Fahrt zu unterstützen.
								 Vorbereitung der Fahrt 
								 
							Allgemeine Hinweise:
- Frühzeitiger Austausch mit Erziehungsberechtigten bzw. volljähriger Schülerin/volljährigem Schüler (bzw. deren/dessen rechtlichen Betreuerin/Betreuer, falls eine solche/ein solcher bestellt ist): Neben der Abfrage im Informationsschreiben (siehe Menüpunkt „Vorbereitung von Schülerfahrten“) sollten in persönlichen Gesprächen Bedürfnisse und Bedarfe der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (z. B. Vorerkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, medikamentöse Versorgung oder emotionale Belastungen, psychische Beeinträchtigungen, Störungsbilder wie z. B. Autismus) frühzeitig thematisiert und besprochen werden.
- Transport und Unterkunft: Sowohl die Anreise als auch die Unterkunft sollten sich an den Bedürfnissen der Gruppe orientieren. Je nach Einschränkungen sind barrierefreie bzw. barrierearme oder besonders ausgestattete Unterkünfte und Infrastruktur vor Ort (z. B. Anbindung an öffentlichen Nahverkehr) erforderlich. Die Suche kann unter Umständen ein wenig Zeit erfordern. Eine frühzeitige und direkte Kontaktaufnahme mit der Unterkunft/Hausleitung ist empfehlenswert. Häufig sind Jugendherbergen auf Personen mit Einschränkungen eingestellt (Mit Handicap auf Reisen? Barrierefreie Häuser finden!).
- Programm: Frühzeitige Rücksprache mit programmgestaltenden Personen (z. B. Erlebnispädagoginnen und -pädagogen, Stadtführerinnen und -führern) bzgl. Eignung des gebuchten Programms und evtl. Anpassungen
- Betreuungsschlüssel: Die Anzahl und Qualifikation der betreuenden Personen sollten auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt werden. Bei Schülerfahrten ist die Teilnahme einer Schulbegleitung grundsätzlich möglich. Bei Bedarf müssen die Eltern beim jeweiligen Kostenträger notwendige zusätzlichen Kapazitäten rechtzeitig beantragen. Manchmal müssen auch Unterlagen vonseiten der Lehrkraft für die Beantragung beim Kostenträger eingereicht werden. (z. B. detaillierter Ablaufplan, Kostenaufstellung, pädagogische Begründung).
- Medikamentenversorgung: Besonders hervorzuheben ist, dass die Erziehungsberechtigten schriftlich oder in Textform aufzufordern sind, mitzuteilen, wenn ihr Kind an Vorerkrankungen leidet, regelmäßig Medikamente einnehmen muss, auf bestimmte Reize allergische Reaktionen zeigt, in seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass darauf besondere Rücksicht genommen werden muss oder sonstige medizinisch notwendige Maßnahmen zu ergreifen sind. Zu Einzelheiten vgl. auch KMS „Medikamentengabe durch Lehrkräfte an Schulen“ vom 19.08.2016, II.5-BP4004.8/2/22. Entsprechendes gilt in Bezug auf volljährige Schülerinnen und Schüler oder deren rechtliche Betreuerin bzw. rechtlichen Betreuer, falls eine solche bzw. ein solcher bestellt ist. Soweit erforderlich, kann die Teilnahme der Schülerin/des Schülers jedoch auch von der Bereitschaft der Personenberechtigten abhängig gemacht werden, die Veranstaltung zu begleiten und die erforderlichen Maßnahmen selbst zu übernehmen bzw. für die Vornahme durch Dritte (z. B. ambulanter Pflegedienst) zu sorgen.
- Regeln: Verhaltensregeln, neue Abläufe und Bewältigungsstrategien für mögliche Herausforderungen frühzeitig einüben.
- Notfallvorsorge: Eine Liste mit Notfallnummern (Erziehungsberechtigte, Therapeutinnen bzw. Therapeuten etc.) sowie Notfallmedikamente müssen stets griffbereit sein, vgl. auch hierzu  KMS „Medikamentengabe durch Lehrkräfte an Schulen“ vom 19.08.2016, II.5-BP4004.8/2/22.
 Maßnahmen, Absprachen und Besonderheiten sollten dokumentiert werden, um im Notfall schnell reagieren zu können.
- Kontaktmöglichkeiten: Für emotional instabile Kinder kann ein täglicher, zeitlich fester Telefonanruf bei den Eltern helfen, Struktur und Sicherheit zu vermitteln.
Jede Planung beginnt mit dem Blick auf die individuellen Bedürfnisse und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler. Die folgenden Hinweise sind nicht abschließend und immer mit Blick auf den Einzelfall abzuwägen.
Besondere Hinweise zur Planung je nach sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Autismus und chronischen Erkrankungen:
- Pädagogische Vorbereitung: Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern und ggf. Therapeutinnen bzw. Therapeuten helfen, Auslöser für Belastungen zu identifizieren und geeignete Umgangsformen zu entwickeln.
- Struktur und Vorhersehbarkeit: Eine klare Tagesstruktur mit festen Zimmer- und Gruppeneinteilungen sowie geregelten Abläufen fördert Sicherheit.
- Prävention und Flexibilität: Konfliktstrategien sowie geeignete Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Vorfeld entwickeln. Mögliche Konsequenzen vorab mit Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern besprechen und schriftlich (z. B. als Gesprächsprotokoll) festhalten. Freiräume und Alternativangebote einplanen, um auf unterschiedliche Tagesverfassungen reagieren zu können.
- Vorab-Übungen: Alltagssituationen wie Kofferpacken oder Bettenbeziehen können im Unterricht vorab geübt werden.
- Struktur und Vorhersehbarkeit: Möglichst frühzeitige Ankündigung der Schülerfahrt, transparente Abläufe und Informationen vermitteln. Ebenso frühzeitige Information über Änderungen im Ablauf/Programm/Unterkunft. Strategien entwickeln für den Umgang mit z. B. Zugverspätungen, Stau o. Ä. Klare Handlungsaufträge geben Sicherheit.
- Informationsvermittlung: Information an Begleitlehrkräfte durch Erziehungsberechtigte und/oder Ansprechpersonen für Inklusion sowie einen zuverlässigen Notfallkontakt festlegen. Visualisierung vom Tagesablauf bzw. Tagesplan erstellen, Vorbereitung auf die Schülerfahrt mithilfe von Fotos und Beschreibungen (Unterkunft, Sightseeing-Ziele etc.).
- Reizreduktion: Überforderung/Reizüberflutung vermeiden und Rückzugsmöglichkeiten einplanen, geeignete Zimmereinteilung, sowie eine feste Bezugslehrkraft bestimmen, zu welcher der Schüler auch eine vertrauensvolle Beziehung hat.
- Emotionale Vorbereitung: Gespräche mit Erziehungsberechtigen, Schülerinnen und Schülern und ggf. Therapeutinnen bzw. Therapeuten helfen, Ängste des Schülers bzw. der Schülern sowie belastende Situationen zu eruieren, Gewohnheiten und Rituale in Erfahrung zu bringen und Lösungsstrategien zu entwickeln.
- Vorbereitende Transparenz und Orientierung: Einfache Texte, Piktogramme, Bilder und Symbole vorbereiten, diese vermitteln Erklärung und geben Sicherheit beim Übergang in neue Situationen.
- Soziales Lernen und Selbstständigkeit fördern: Verantwortungsübernahme beim Schüler bzw. bei der Schülerin anbahnen, z. B. Mitschülerinnen und Mitschüler bei festgelegten Aufgaben unterstützen. Alltagspraktisches Trainings, z. B. Einkaufen üben etablieren.
Bei der Planung von Schülerfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und bei der Auswahl einer geeigneten Unterkunft müssen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Schülerinnen und Schüler wichtige Vorkehrungen getroffen werden. Die folgenden Aspekte sind dabei zu beachten:
 
Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
- Individuelle Mobilitätshilfen berücksichtigen: In Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten sollte geklärt werden, welche Fortbewegungs- oder Hilfsmittel (z. B. Rollstühle unterschiedlicher Bauart) genutzt werden und welche Anforderungen sich daraus für die Verkehrsmittel ergeben.
- Barrierefreiheit prüfen: Der Zielort, mögliche Haltestellen und Zwischenstopps an Bahnhöfen, der Beherbergungsbetrieb sowie alle geplanten Ausflugsziele sollten auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft werden. Oftmals sind auch Rolltreppen, Lifte oder barrierefreie Sanitäranlagen am Bahnhof bzw. in der Unterkunft außer Betrieb. Hier hilft es, wenn man sich vorab telefonisch über die Funktionalität bzw. Vorhandensein erkundigt.
- Angepasster Betreuungsschlüssel: Die Anzahl der Begleitpersonen ist an den Unterstützungsbedarf der Gruppe anzupassen.
- Anmeldung von Rollstühlen: Rollstühle – insbesondere elektrische Modelle – müssen bei allen genutzten Verkehrsmitteln im Vorfeld angemeldet werden.
- Reisen mit dem Zug: Zugfahrten sind frühzeitig zu planen und anzumelden. Die Deutsche Bahn bietet für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auf Anfrage Unterstützung durch geschultes Personal an.
- Bahnhofsmissionen nutzen: An vielen Bahnhöfen steht die Bahnhofsmission zur Verfügung. Sie bietet vielfältige Hilfe beim Ein- und Aussteigen sowie bei der Orientierung – erkennbar am entsprechenden Logo.
- Reisebusse sorgfältig auswählen: Vor der Buchung ist zu erfragen, ob der Bus schmale Treppen hat, da diese den Einstieg für Rollstuhlnutzende stark erschweren können.
Anforderungen an die Unterkunft:
- Zugänglichkeit sicherstellen: Möglichst Zimmer im Erdgeschoss reservieren oder auf einen funktionierenden Aufzug achten.
- Barrierefreie Sanitäranlagen: Es ist darauf zu achten, dass Duschen und Toiletten für Rollstuhlnutzende barrierefrei zugänglich sind.
- Technische Hilfsmittel: Abklärung mit den Eltern über Art und Handhabung von Sehhilfen. Unterkunft und Ausflugsziele sollten ggf. mit Hilfsmitteln (z. B. Braille-Geräten) ausgestattet sein.
- Unterkunft: Ideal sind Unterkünfte mit klarer, taktiler Beschilderung, guter Beleuchtung und akustischen bzw. vibrierenden Notfallsignalen.
- Hörhilfen: Rücksprache mit den Eltern über Pflege und Nutzung der Hörgeräte (inkl. Ersatzbatterien).
- Technische Unterstützung: In Unterkünften oder bei Programmpunkten auf FM-Anlagen oder ähnliche Systeme achten.
- Kommunikationshilfen: Je nach Bedarf Dolmetscher oder digitale Übersetzungsdienste einplanen.
- Sicherheit: Visuelle oder vibrierende Notfallsignale in der Unterkunft prüfen.
								 Durchführung der Fahrt 
								 
							Während der Durchführung der Schülerfahrt stehen Sicherheit, gute Kommunikation und ein strukturierter Ablauf im Mittelpunkt. Alle Maßnahmen sollten so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gerecht werden – insbesondere bei inklusiven Fahrten.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung:
- Betreuung bei An- und Abreise: Besonders bei Bahnreisen sollten die Schülerinnen und Schüler festen Betreuungspersonen zugeteilt sein, um Orientierung und Sicherheit zu gewährleisten.
- Informationsweitergabe: Falls nötig, sollten kleinere Gruppen gebildet werden, damit jede Schülerin und jeder Schüler zuverlässig mit allen wichtigen Informationen versorgt werden kann.
- Notfallsituationen: Für den Ernstfall (z. B. Feueralarm) muss im Vorfeld ein klarer Ablauf definiert und mit allen Beteiligten (inkl. Schülerinnen und Schülern) besprochen werden.
- Erste Hilfe und medizinische Besonderheiten: Wie schon bei der Vorbereitung der Fahrt (s. o.) sind bei Durchführung der Fahrt die Vorgaben des KMS „Medikamentengabe durch Lehrkräfte an Schulen“ vom 19.08.2016, II.5-BP4004.8/2/22, zu beachten. Ergänzend zu der Lehrkraft bzw. den Lehrkräften, die sich ggf. durch eine Vereinbarung zwischen Schule und Personenberechtigten zur Medikamentengabe bereit erklärt haben und die im Notfall eine gesteigerte Verpflichtung zur Hilfeleistung trifft, sollten alle Begleitpersonen mit den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler vertraut sein, Erste-Hilfe-Maßnahmen sicher beherrschen und über konkrete Notfallpläne (z. B. bei Epilepsie) verfügen, denn im Notfall sind alle zur Hilfeleistung verpflichtet. Zu erbringen ist die erforderliche Hilfe, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zumutbar und möglich ist. Die zu erbringende Hilfe hängt insbesondere von der Bedrohlichkeit der Situation und den individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten der Hilfeleistenden ab. Ob die Gabe des Notfallmedikaments im konkreten Fall als erforderliche, mögliche und zumutbare Notfallmaßnahme anzusehen ist, hängt insbesondere davon ab, ob dem Hilfeleistenden ein ärztlicher Notfallplan vorliegt, er die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat und die erforderlichen Hilfsmittel (z. B. Medikamente, Spritze) vorhanden sind. Enthält der ärztliche Notfallplan für das Kind genaue Anweisungen zum Vorgehen, können sich je nach Lage des Einzelfalls die notwendigen Fachkenntnisse hieraus herleiten. Empfehlenswert ist die Erstellung einer Notfallmappe.
- Aktivitätenplanung: Das Programm sollte an die körperlichen, sensorischen und emotionalen Voraussetzungen der Gruppe angepasst sein. Dabei sind potenzielle Risiken, Barrierefreiheit und ausreichende Pausen zu berücksichtigen. Es sollte stets ein Alternativprogramm zur Verfügung stehen, um flexibel auf Tagesform und Witterung reagieren zu können.
Besondere Hinweise zur Durchführung je nach sonderpädagogischem Förderschwerpunkt:
- Verlässliche Tagesstruktur: Ein strukturierter Tagesablauf mit regelmäßiger Kommunikation über geplante Änderungen schafft Sicherheit.
 Vertrauensperson benennen: Eine klar benannte Ansprechperson für emotionale Krisen und Konflikte sollte allen bekannt sein.
- Rückzugsräume: Rückzugsmöglichkeiten müssen bereitstehen, um Überforderung vorzubeugen.
- Teambildung fördern: Freizeitaktivitäten sollten sowohl das Gemeinschaftsgefühl stärken als auch individuelle Fähigkeiten berücksichtigen. Pädagogisch oder therapeutisch begleitete Angebote können sinnvoll sein.
- Konfliktpotenzial im Blick: Schülerinnen und Schüler mit bekanntem Konfliktverhalten benötigen besondere Aufmerksamkeit und präventive Strategien zur Deeskalation.
- Klare Tagesstruktur: Durch feste Abläufe und Rituale wird Orientierung vermittelt.
- Kommunikationshilfen: Einsatz von unterstützender Kommunikation durch beispielsweise den Einsatz von Bildern und Piktogrammen oder Gebärden erleichtert das Verständnis.
- Flexibilität: Alternativprogramme festlegen, um auf spontane Befindlichkeiten von Schülerinnen und Schülern eingehen zu können.
- Sportliche Aktivitäten anpassen: Auch sportliche Angebote wie ein Skilager können barrierearm gestaltet werden – z. B. durch den Einsatz eines Beiskis, der es körperlich beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern ermöglicht, am Skifahren teilzunehmen.
- Beratung nutzen: Bei speziellen Fragen oder Planungsunsicherheiten kann der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD kmE Bayern) unterstützend einbezogen werden.
- Orientierung und Kommunikation: Klare verbale Anweisungen und mündliche Beschreibungen von Räumen, Wegen und Abläufen helfen bei der Orientierung.
- Taktile Materialien: Hilfreich sind tastbare Stadtpläne, Landkarten oder Beschilderungen.
- Technische Hilfsmittel: Der Einsatz von Screenreadern, sprechenden Apps oder mobilen Geräten wie Tablets kann die Teilhabe erleichtern.
- Informationen visuell aufbereiten: Inhalte sollten schriftlich oder mit unterstützenden Bildern bereitgestellt werden.
- Kommunikationsverhalten anpassen: Sichtkontakt, deutliche Sprache und unterstützende Gestik sind essenziell.
- Aktivitätenwahl: Es sollten Angebote gewählt werden, die unabhängig von akustischen Signalen funktionieren, um niemanden auszuschließen.
								 Nachbereitung der Fahrt 
								 
							Die Schülerfahrt endet nicht mit der Rückkehr – eine gezielte Nachbereitung ist pädagogisch wertvoll und stärkt den langfristigen Lernerfolg.
- Gemeinsame Reflexion: Im Anschluss an die Schülerfahrt sollte mit den Schülerinnen und Schülern eine strukturierte Reflexion erfolgen. Dabei können Eindrücke ausgetauscht, Herausforderungen thematisiert und Erlebnisse gemeinsam aufgearbeitet werden.
- Positive Erfahrungen betonen: Es ist wichtig, die individuellen und gemeinschaftlichen Erfolge der Schülerfahrt hervorzuheben – insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Das stärkt das Selbstbewusstsein und fördert den Klassenzusammenhalt.
- Soziale Lernerfahrungen nutzen: Erkenntnisse über das soziale Miteinander können – sofern sinnvoll – in individuelle Förderpläne einfließen, um langfristig an Kompetenzen wie Kooperation, Selbstregulation oder Konfliktverhalten zu arbeiten.
- Erlebnisse präsentieren: Eine Bildershow mit Eindrücken der Schülerfahrt eignet sich gut für Schulversammlungen, Elternabende oder schulische Abendveranstaltungen. Hierbei muss vorab die entsprechende Einwilligungserklärung eingeholt werden. Die Präsentation fördert die Wertschätzung des gemeinsamen Erlebens und stärkt das Wir-Gefühl innerhalb der Schulfamilie.
 
  
  
 