Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten 
								 
							 
 Die bei Schülerfahrten entstehenden Kosten sind von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich selbst zu tragen und müssen sich in einem zumutbaren Rahmen halten. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien die Teilnahme zu ermöglichen. Die Erziehungsberechtigten sind über die Möglichkeit der Unterstützung in geeigneter Weise und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu unterrichten. Abwicklung und Unterstützung erfolgen diskret und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
										 Bildungspaket: Leistungen für Bildung und Teilhabe 
										 
									Einkommensschwache Familien, v. a. Empfängerinnen und Empfänger von bestimmten Leistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe usw.), können einen Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen des Bildungspakets stellen. Bei der Erfüllung aller Voraussetzungen können dadurch auch die Kosten für Exkursionen und mehrtägige Schülerfahrten übernommen werden. Bei der Angabe einer Taschengeldempfehlung kann dieses auch beim Leistungsträger beantragt werden. Bei eintägigen Ausflügen besteht zudem die Möglichkeit der Sammelabrechnung über Schulen. Weitere Informationen zur Beantragung der Leistungen finden Sie im Bayernportal.
										 Gedenkstättenfahrten 
										 
									Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ) erstattet aufgrund eines Beschlusses des Bayerischen Landtags teilweise die Fahrtkosten für Schülerfahrten zu den beiden bayerischen KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg sowie zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth. Nähere Informationen können im Internetauftritt der BLZ unter dem Reiter Gedenkstätten abgerufen werden.
Bei Kooperationen von Schulen mit nicht-schulischen Trägern fördert das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ Gedenkstättenfahrten, sofern die Leitung beim nicht-schulischen Träger liegt.
										 Bayerisch-Israelische Bildungskooperation (BiBiKo) 
										 
									Im Rahmen der Bayerisch-Israelischen Bildungskooperation (BiBiKo) fördert der Bayerische Jugendring (BJR) im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bildungsfahrten nach Israel für Akteure aus dem schulischen und außerschulischen Bildungsbereich. Nähere Informationen können über den Internetauftritt des BJR aufgerufen werden.
										 Besinnungstage 
										 
									Besinnungstage und Tage der Orientierung können auch durch die Evangelische Jugend in Bayern bezuschusst werden. Informationen und Zuschussrichtlinien finden Sie im Internetauftritt „Schulbezogene Jugendarbeit & Besinnungstage/TdO“ der Evangelischen Jugend in Bayern.
										 Stiftungen 
										 
									Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium stellt einmalig Fördermittel für Schülerfahrten für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen zur Verfügung. Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf sowie ein Antragsformular für die Erziehungsberechtigten finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Wenn eine geplante Schülerfahrt eine bestimmte thematische Ausrichtung hat, kann sich bei der Suche nach Fördermitteln auch ein Blick z. B. in die Stiftungssuche des Bundesverbands deutscher Stiftungen lohnen.
										 Finanzielle Unterstützung an der Schule 
										 
									Die Kosten für Schülerfahrten können unter Umständen durch den Förderverein der Schule übernommen oder mitfinanziert werden. Die Erziehungsberechtigten sind über die Möglichkeiten der Unterstützung und die entsprechenden Modalitäten in geeigneter Weise zu informieren.
										 Studienfahrten nach Berlin, Straßburg und Brüssel 
										 
									Für Schülerfahrten nach Berlin kann finanzielle Unterstützung auch bei der oder dem Bundestagsabgeordneten des jeweiligen Wahlkreises oder beim Bundesrat beantragt werden. Im Falle von Fahrten nach Straßburg und Brüssel können Anträge auf finanzielle Unterstützung bei der oder dem jeweiligen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gestellt werden.
										 Bayerische Jugendbildungsstätten 
										 
									Die zwölf Häuser der bayerischen Jugendbildungsstätten bieten ein vielfältiges pädagogisches Programm für Schulen. Diese können vom Bayerischen Jugendring gefördert werden.
 
  
  
  
 